Sie sind hier: Startseite » Gebühren

Gebühren und Beiträge

Wichtig:

Hinweis zur Verarbeitung aller Formulare, die zum Download bereitstehen

Wir stellen auf unserer Webseite folgende Formulare zum Download bereit: Aufnahmeantrag,
Einzugsermächtigung (SEPA Mandat).

Daraus verarbeiten wir, je nach Formular und einschlägigem Fragerahmen darauf, die folgenden personenbezogenen Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon-, Faxnummer, Beruf, E-Mail-Adresse, Bankverbindung sowie Ihre jeweilige Antwort auf Fragen, die in Zusammenhang mit einer ordentlichen Mitgliedschaft im Fischereiwesen, wie z.B. bezüglich einer weiteren Vereinszugehörigkeit, stehen.

Ebenso benötigen wir bei einem Antrag auf Aufnahme in den Fischereiverein Augsburg e.V. Passfotos von Ihnen, um Ihren Sportfischerpass, der Sie als Vereinsmitglied ausweist und Ihnen den Kauf unserer Erlaubnisscheine zum Mitgliedspreis bei allen unseren Verkaufsstellen, in unserer Geschäftsstelle sowie bei Gemeinschaftsfischen ermöglicht, auszustellen.

Indem Sie ein im Downloadbereich verfügbares Formular ergänzen und an die Geschäftsstelle des Fischereivereins Augsburg e.V. senden bzw. ausgefüllt in den Verkaufsstellen abgeben, willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Satzung des Fischereivereins Augsburg e.V. ein und akzeptieren unsere Datenschutzbestimmungen. Diese Daten werden in der Geschäftsstelle nur von solchen Personen verarbeitet, die eine Datenschutzschulung erhalten haben. Sie können der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten jederzeit widersprechen. Über Ihre weiteren Rechte informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung.



Gebühren und Beiträge Fischereiverein Augsburg e. V.

Aufnahmegebühr :
• Erwachsene 125,- €
• Jugendliche 15,- €
• Ehegatten unserer Mitglieder 75,- €
• Gastfischer 75,- € (sofern die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im Vorjahr eine Jahreskarte an einem der Gewässer des FVA hatte)

Mitgliedsbeitrag:
• Erwachsene 50,- €
• Jugendliche 25,- €
• Ehegatten unserer Mitglieder 25,- €
• Jugendvorstände 25,- € (bis max. 21. Lebensjahr)

Sonderregelungen für Jahreserlaubnisscheine:

Verfügt ein Mitglied über eine Erstjahreskarte und sind dessen Ehegatte oder Kind ebenfalls Mitglied, erhalten dieser Ehegatte bzw. dieses Kind bei Beantragung ihre Jahreskarte zum reduzierten Zweitkartenpreis für Mitglieder.

Hat das Mitglied eine Erstjahreskarte, sein Ehegatte oder Kind sind jedoch nicht Vereinsmitglied, können dieser Ehegatte bzw. dieses Kind bei Beantragung ihre Jahreskarte zum Preis der Erstkarte für Mitglieder erwerben.

Jugend-Jahreskarten an Autobahnsee oder Kuhsee bieten wir nur für Mitglieder des FVA im Jugendalter zum Preis von 60,- € an, Mitglieder der Jugendvorstandschaft erhalten Jahreskarten an diesen Gewässern zum Preis von 35,- €.

Mitglied werden ?!